Rechtliche Grundlage

Das RBZB Krefeld beruht auf dem Runderlass „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)" des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 7. Februar 2025 (BASS 12-22 Nr. 1). Der Erlass ist das Ergebnis des landesweiten Schulversuchs 2019–2025 und regelt Ziele, Einrichtungsverfahren, Organisation und Qualitätsentwicklung Regionaler Bildungszentren.

Die konkrete Ausgestaltung für Krefeld ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und den vier Berufskollegs festgelegt, die der Bezirksregierung angezeigt wird.